EU CSRD Assurance

CSRD- Verfizierung: Ein Überblick über die EU-Gesetzgebung

Einführung in die CSRD-Verifizierung

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility Reporting Directive, CSRD) verlangt eine Verifizierung, die die Glaubwürdigkeit der von den Unternehmen berichteten Informationen sicherstellt. Der Verifizierungsprozess kann in zwei Arten unterteilt werden: die begrenzte Verifizierung und die angemessene Verifizierung. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen, die zur Einhaltung der CSRD verpflichtet sind, eine begrenzte externe Verifizierung aller Nachhaltigkeitsinformationen durchführen.

Eingeschränkte Sicherheit

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit führt der Prüfer weniger Prüfungen durch, und die Schlussfolgerung wird in der Regel negativ formuliert. In der Praxis stellt der Prüfer fest, dass keine wesentlichen Falschaussagen in dem betreffenden Bereich festgestellt wurden. Der Arbeitsaufwand für eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit ist geringer als für eine Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit.

Prüfung zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit

Eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit beinhaltet umfangreiche Prüfungshandlungen, die eine Beurteilung des internen Kontrollsystems der berichtenden Stelle sowie stichprobenartige Erhebungen einbeziehen. Das Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit wird in der Regel in Form eines positiven Prüfungsurteils abgegeben, das sich auf die Beurteilung des Prüfungsgegenstandes anhand zuvor festgelegter Kriterien bezieht. Der Arbeitsaufwand für eine Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit ist wesentlich höher als für eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit.

Der abgestufte Ansatz der EU zur CSR-Assurance

Der schrittweise Übergang von der Prüfung mit eingeschränkter zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit ermöglicht eine schrittweise Entwicklung des Marktes für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen und der Berichterstattungspraxis der Unternehmen. Dieser schrittweise Ansatz führt auch zu einem schrittweisen Anstieg der Kosten für die berichterstattenden Unternehmen, da die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Grundlage einer hinreichenden Sicherheit kostenintensiver ist als eine Prüfung auf der Grundlage einer begrenzten Sicherheit.

Zeitplan der EU-Gesetzgebung
Oktober 2026Bis Oktober 2026 wird die EU die Verfahren festlegen, die Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften anwenden müssen, um ihre Schlussfolgerungen in Bezug auf die eingeschränkte Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ziehen, einschließlich der Auftragsplanung, der Risikobeurteilung und der Reaktion auf Risiken sowie der Art der Schlussfolgerungen, die in den Prüfbericht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen sind.  Bis Oktober 2026 sollten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Assurance auf nationale Assurance Standards stützen.
Oktober 2028Bis Oktober 2028 wird die EU Standards für eine angemessene Verifizierung zur Verfügung stellen, nachdem eine Evaluierung durchgeführt wurde, um festzustellen, ob eine angemessene Assurance für Abschlussprüfer und Unternehmen praktikabel ist.
Dezember 2028 Bis zum 31. Dezember 2028 wird die Kommission die Konzentration auf dem Markt für Nachhaltigkeitsprüfungen überprüfen und darüber Bericht erstatten, wobei sie die nationalen Vorschriften für unabhängige Prüfer berücksichtigen und deren Auswirkungen auf die Marktöffnung bewerten wird.

Schlussfolgerung zur CSRD-Verifizierung

Das EU-Recht schreibt vor, dass ein Unternehmen seinen Nachhaltigkeitsbericht von einem unabhängigen Dritten prüfen lassen muss und dass der Bericht öffentlich zugänglich sein muss. 

Der Nachhaltigkeitsbericht muss eine Erklärung einer oder mehrerer Personen oder zugelassener Unternehmen enthalten, in der diese die Richtigkeit des Nachhaltigkeitsberichts bestätigen. Diese Personen oder Unternehmen müssen befugt sein, die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bestätigen. 

Der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft muss die Ergebnisse der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem Bericht darlegen, der den von der Kommission angenommenen Prüfungsstandards oder nationalen Standards entspricht. 

Mindestens eine Person sollte aktiv an der Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beteiligt sein. Der Prüfer muss eine Zuverlässigkeitserklärung erstellen, die folgende Informationen enthält: die geprüfte Stelle, den Berichtszeitraum, den angewandten Rahmen, den Umfang der Prüfung, die Prüfungsstandards und das Ergebnis der Prüfung.

Wie können Sie von einem digitalen Ansatz profitieren?

Ecobio Manager kann den Auditoren effiziente Plattformen bieten, um alle primären und konsolidierten Informationen, Datenquellen und Berechnungsgrundlagen zu finden. Jeder Schritt bei der Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung muss transparent und nachvollziehbar sein. Verifizierung erhöht die Glaubwürdigkeit und reduziert Greenwashing.  

Der neue EU-Ansatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Kosten für die jährliche Managementberichterstattung erhöhen, aber auch Vorteile für die Unternehmen bringen. Die Kosten pro Ersteller werden je nach Eigenschaften des Erstellers, wie Größe und Komplexität, variieren. 

Rationalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Ecobio Manager

Ecobio Manager ist eine umfassende Lösung für die CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie umfasst eine doppelte Wesentlichkeitsprüfung, Taxonomie-Klassifizierung, Datenerfassung, Vorbereitung der Nachhaltigkeitserklärung, Prüfung und optimierte Vorbereitung zur Veröffentlichung. Ecobio Manager wurde von Nachhaltigkeitsexperten entwickelt, um die Einhaltung der CSRD- und ESRS-Standards zu gewährleisten und den Berichterstattungsprozess zu rationalisieren.

Lesen Sie auch