EFRAG

Zweck der ESRS-Berichterstattung

Der ESRS-Berichtsrahmen und die CSRD-Richtlinie werden die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU in ein einheitliches und standardisiertes System überführen. Sie sind die beiden Bestandteile der neuen EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was ist die Bedeutung der ESRS-Berichterstattung?

Die ESRS-Berichterstattung ist das Verfahren, mit dem Unternehmen ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt offenlegen und über finanzielle Risiken und Chancen berichten, die durch ökologische und soziale Belange beeinflusst werden. Der ESRS ist ein zentraler Bestandteil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und wird mehr als 50.000 europäische Unternehmen betreffen.

Der ESRS beschreibt detaillierte Berichterstattungsanforderungen für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Sie verpflichtet die Unternehmen, Informationen über ihre Unternehmensführung und ihre Strategie im Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, über die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus diesen Themen ergeben, sowie über quantitative Messgrößen und Ziele bereitzustellen.

Was hat die ESRS-Berichterstattung mit ESG zu tun?

Die Abkürzung ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung), also für die drei wichtigsten Aspekte der Nachhaltigkeit. Die ESRS-Standards sollen Unternehmen bei der Erstellung ihrer CSR-Berichte zu ESG-Themen unterstützen. Die Standards decken Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen wie Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte ab. Sie liefern wertvolle Informationen für Investoren, die die nachhaltigen Auswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, verstehen wollen. Die ESRS-Standards wurden unter Berücksichtigung anderer Berichtsrahmen, einschließlich der GRI, entwickelt.

Über welche ESRS-Standards müssen Unternehmen berichten?

Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsbewertung ist der erste Schritt im CSRD-Berichtsprozess. Das Unternehmen wird seine CSRD-Berichterstattung auf die in der Bewertung identifizierten wesentlichen Themen stützen.

Die bereichsübergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 definieren verbindliche Anforderungen und Offenlegungen für alle berichtenden Unternehmen. Die thematischen Standards definieren die Berichtsanforderungen zu den für das Unternehmen wesentlichen Themen. Die Berichtspflicht zu den thematischen Standards hängt vom Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung des Unternehmens ab.

Wenn ein Unternehmen jedoch zu dem Schluss kommt, dass Klimawandel nicht wesentlich ist, und alle Angaben in E1 weglässt, muss es eine ausführliche Erläuterung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsbeurteilung geben, die zu der Schlussfolgerung führt, dass Klimawandel nicht wesentlich ist. Wenn andere Themen als der Klimawandel als nicht wesentlich eingestuft werden, ist nur eine kurze Erläuterung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse erforderlich.

Was sind ESRS 1 und ESRS 2?

ESRS 1 Allgemeine Anforderungen umfasst wichtige Konzepte und Grundsätze, die bei der Berichterstattung im Rahmen der CSR-Richtlinie zu beachten sind. Dazu gehören die Einführung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit als Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die anzuwendende Methodik. Die ESRS legen auch fest, wie und wo über Nachhaltigkeitsinformationen berichtet werden soll.

ESRS 2 Allgemeine Angaben definiert die allgemeinen Angaben, die Unternehmen im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung machen müssen. Dazu gehören Informationen darüber, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gemanagt wird (GOV) und wie sie in die Strategie, das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette integriert ist (SBM). Die ESRS verlangen auch eine Beschreibung, wie wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert und gemanagt werden (IRO) und schreiben Mindestanforderungen für die Berichterstattung über Strategien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen vor (MDR).

Ein digitaler Ansatz für die CSRD-Berichterstattung ist ein Muss!

Die CSRD-Berichterstattung wurde von Anfang an in einem elektronischen Format erstellt. Daher kann die CSRD-Nachhaltigkeitserklärung nicht manuell erstellt werden.  Zusätzlich zu den bestehenden Berichterstattungsanforderungen müssen CSRD-Unternehmen ihren Bericht mit elektronisch gekennzeichneten Informationen erstellen und ihren CSRD-Bericht an das europäische zentrale Zugangsportal übermitteln (ab 2028). 

Es ist derzeit nicht möglich, einen CSRD-Bericht zu erstellen, der den Anforderungen entspricht, ohne eine Software zu verwenden, die speziell für die CSRD-Berichterstattung entwickelt wurde. Ecobio Manager übernimmt für Sie die elektronische Kennzeichnung und unterstützt Sie bei der Übermittlung an die ESAP.

Rationalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Ecobio Manager

Ecobio Manager bietet eine All-in-One-Software für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich doppelter Wesentlichkeitsprüfung, Taxonomie-Klassifizierung, Datenerfassung, Vorbereitung der Nachhaltigkeitserklärung, Prüfung und Bereitstellung bis hin zur Veröffentlichung. Ecobio Manager erfüllt die Anforderungen der CSRD und ESRS. Von Experten entwickelt.

Lesen Sie auch