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Klassifikation der EU-Taxonomie – 4 Schritte, um den Anforderungen gerecht zu werden

Die EU-Taxonomie ist ein System zur Definition von Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. Sie schafft eine gemeinsame Sprache, die von Unternehmen, Investoren und Regierungen verwendet werden kann, um Meinungen oder Fakten über nachhaltige Aktivitäten klar und einheitlich auszudrücken.

Die EU-Taxonomie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer und Nichtfinanzunternehmen in Schlüsselsektoren, die für die Erreichung der Umweltziele des EU Green Deal relevant sind.  

EU-Taxonomie-Klassifikation: Zulässigkeit und Ausrichtung

Die EU-Taxonomie-Klassifikation verlangt von Unternehmen, ihre ökologisch nachhaltigen Aktivitäten und Investitionen zu klassifizieren und die entsprechenden ökonomischen Leistungsindikatoren (KPIs) jährlich zu berichten. Die EU-Gesetzgebung sieht eine Reihe von Taxonomie-Aktivitäten vor, die als kritisch für sechs Umweltziele definiert sind. Wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit in einem delegierten Rechtsakt enthalten ist, d.h. in der Taxonomie enthalten ist, kann sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen gemäß der Taxonomie-Verordnung leisten.  

Sechs wesentliche EU-Taxonomieziele:

  • Eindämmung des Klimawandels  
  • Anpassung an den Klimawandel  
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen  
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft  
  • Vermeidung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung  
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

EU Taxonomie Klassifikation – Schritt für Schritt

Schritt 1 – Bewertung der Eignung für die Taxonomie  

Die EU-Taxonomieklassifikation beginnt mit der Erstellung einer Liste von Wirtschaftszweigen und der Bewertung ihrer Eignung für die Taxonomie. Die erste Aufgabe besteht darin, die potenziell geeigneten Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens zu ermitteln, indem sie mit der Liste der Tätigkeiten verglichen werden, die in den einschlägigen delegierten Rechtsakten zur Taxonomie festgelegt ist.  

Schritt 2 – Bewertung der Anpassung an die Taxonomie

Wesentlicher BeitragVerursachung von keinen nennenswerten SchädenMinimale Sicherheitsvorkehrungen
In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag erfüllt sind. Damit eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig definiert werden kann, muss sie in Bezug auf mindestens eines der sechs Umweltziele strenge Bedingungen erfüllen.
Es besteht ein klarer Unterschied zwischen den Anforderungen „wesentlicher Beitrag“ und „keine wesentliche Beeinträchtigung“. Um als ökologisch nachhaltig anerkannt zu werden, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leistet, nicht gleichzeitig erhebliche negative Umweltauswirkungen auf andere Umweltziele hat.
Die Unternehmen müssen angemessene Verfahren zur sozialen Sorgfaltspflicht entwickeln und umsetzen, die die Bereiche Menschenrechte, Bestechung und Korruption, Steuern und fairer Wettbewerb abdecken. Mindestgarantien sind beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. 

Schritt 3 – Berichterstattung über KPIs  

Die Unternehmen sollten auch über die Key Performance Indicators (KPIs) berichten, die mit den Aktivitäten in Verbindung stehen, die auf der Taxonomie basieren, wie z.B. Umsatz, CapEx und OpEx.

Schritt 4 – Übermittlung an ESAP  

Als Teil des CSRD-Berichts wird der endgültige Bericht über die EU-Taxonomie an den European Single Access Point (ESAP) übermittelt. Ziel ist es, dass alle CSRD- und EU-Taxonomie-Berichte an den ESAP übermittelt werden. Über diese zentrale Plattform können Investoren schnell auf ESG-Informationen zugreifen und bessere Anlageentscheidungen treffen.  

Die Kraft der Digitalisierung für eine EU-Taxonomie- und CSRD-konforme Berichterstattung

Die EU-Taxonomie und die CSRD-Berichterstattung erfordern von Anfang an einen digitalen Ansatz, der manuelle Arbeit überflüssig macht. Die CSRD-Konformität erfordert elektronisch gekennzeichnete Informationen, die über eine nationale Kontaktstelle an ESAP übermittelt werden. ESAP soll im Juli 2027 betriebsbereit sein.

Die EU-Taxonomie ist ein System, das definiert, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können. Damit wird eine gemeinsame Sprache geschaffen, die von Unternehmen, Investoren und Regierungen genutzt werden kann, um Meinungen oder Fakten zu nachhaltigen Aktivitäten klar und einheitlich auszudrücken.

Eine digitale Lösung für die Klassifikation der EU-Taxonomie

Ecobio Manager rationalisiert den Klassifizierungsprozess der EU-Taxonomie. Unsere SaaS-Lösung unterstützt Sie bei der Auflistung der für die Taxonomie in Frage kommenden Wirtschaftszweige und führt Sie durch einen schrittweisen Bewertungsprozess. Ecobio Manager bietet Unterstützung und Hilfe bei der Interpretation und vereinfacht die Bewertung der Einhaltung aller relevanten rechtlichen Anforderungen.   

Ecobio Manager minimiert den Bedarf an manueller Arbeit. Mit Ecobio Manager können Sie die für Ihre Tätigkeit relevanten DNSH-Kriterien einfach bearbeiten und die KPI-Daten automatisch den Klassifizierungsergebnissen zuordnen. Darüber hinaus berechnet unsere Lösung automatisch die erforderlichen numerischen Werte gemäß den offiziellen Anforderungen. Sie bietet einen nahtlosen digitalen Pfad von den Klassifizierungsinformationen der Taxonomie und den KPIs zu den Investoren über ESAP. 

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