EU- Mindeststandards für die Taxonomie – alles, was Sie wissen sollten
Die Mindeststandards der EU-Taxonomie stellen sicher, dass Unternehmen, deren Wirtschaftstätigkeit nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig definiert werden kann, gute Praktiken einhalten, wie z. B. die Achtung der Menschenrechte und die faire Behandlung der Arbeitskräfte.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das die Aktivitäten definiert, die als ökologisch nachhaltig gelten. Sie schafft eine gemeinsame Sprache, die Unternehmen, Investoren und Regierungen verwenden können, um Meinungen oder Fakten über nachhaltige Aktivitäten klar und einheitlich auszudrücken.
Damit eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann, muss sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- sie trägt wesentlich zu einem oder mehreren Umweltzielen bei
- sie schadet keinem anderen Umweltziel erheblich (DNSH)
- sie muss Mindeststandards auf der Grundlage von Menschenrechtsstandards einhalten
Was sind die sechs Kriterien der EU-Taxonomie?
Die sechs Kriterien der EU-Taxonomie beziehen sich auf sechs Umweltziele, unter denen die Aktivitäten definiert werden.
- Eindämmung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Was sind die Mindeststandards für die EU-Taxonomie?
Die Mindeststandards verlangen von den Unternehmen Sorgfaltsprüfungen zu folgenden Themen: Menschenrechte (einschließlich Arbeits- und Verbraucherrechte), Steuern, fairer Wettbewerb, Bestechung, Bestechungsaufforderung und Erpressung.
Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivitäten als taxonomiekonform gelten sollen, müssen sich an den Standards für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren orientieren, die in:
• den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
• den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
• der Erklärung der IAO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit,
• den acht grundlegenden Übereinkommen der ILO über Menschen- und Arbeitnehmerrechte,
• die Internationale Charta der Menschenrechte.
Was besagt Artikel 18 der EU-Taxonomieverordnung?
Artikel 18 der EU-Taxonomieverordnung (EU 2020/852) legt die Anwendung von Mindeststandards für Schutzmaßnahmen fest. Mit Artikel 18 soll verhindert werden, dass grüne Investitionen als „nachhaltig“ bezeichnet und angesehen werden, wenn sie negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben oder mit der Nichteinhaltung von Vorschriften verbunden sind.
Die Platform on Sustainable Finance on Safeguards (Final report on minimum safeguards) gab weitere Empfehlungen dazu ab, was es bedeutet, die sozialen Mindeststandards einzuhalten oder nicht einzuhalten.
Einhaltung der sozialen Mindestgarantien
Die in den ILO-Grundübereinkommen verankerten Arbeitsrechte werden von vielen Ländern unterzeichnet und umgesetzt und sollten in nationales Recht umgesetzt werden. So sollte das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Steuerbetrug, Korruption und Bestechung sowie unlauterem Wettbewerb für Unternehmen bereits verbindlich sein. Die Einhaltung muss jedoch sichergestellt, überwacht und offengelegt werden.
Neben der Einhaltung von Arbeits-, Steuer-, Korruptionsbekämpfungs- und Wettbewerbsgesetzen müssen die Unternehmen angemessene Sorgfaltsprüfungsprozesse zu Menschenrechtsfragen einrichten, die den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechen.
Gemäß den OECD-Leitsätzen umfasst ein Sorgfaltsprüfungsprozess die Verankerung von verantwortungsbewusstem Geschäftsverhalten in den Unternehmensrichtlinien und Managementsystemen, eine Risikobewertung der mit der Unternehmenstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen verbundenen Auswirkungen, die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Risiken und Auswirkungen, die Verfolgung und Überwachung der Umsetzung und der Ergebnisse sowie die Kommunikation der Ergebnisse.
Ein wichtiger Schritt besteht auch darin, sicherzustellen, dass der Prozess kontinuierlich verbessert wird.
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