EU Taxonomie Zeitplan
Die EU-Taxonomieverordnung (EU 2020/852) trat erstmals im Sommer 2020 in Kraft. Im Dezember 2021 wurde sie erweitert, um die technischen Screening-Kriterien für die beiden ersten Umweltziele, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, sowie weitere Anforderungen an die Berichterstattung über Taxonomie-Informationen zu integrieren. Die technischen Screening-Kriterien für die übrigen Umweltziele wurden im Juni 2023 von der EU-Kommission veröffentlicht und verabschiedet.
EU-Taxonomie von 2021 bis 2023
Erste definierte Aktivitäten – Die klimabezogenen Umweltziele
Die technischen Screening-Kriterien für die ersten im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Aktivitäten wurden am 9.12.2021 als Teil des delegierten Rechtsakts zum Klimaschutz (EU 2021/2139) veröffentlicht. Dieser erste Satz von Aktivitäten mit Screening-Kriterien umfasste 94 Aktivitäten in 9 Sektoren für die Minderung des Klimawandels (CCM) und 101 Aktivitäten in 13 Sektoren für die Anpassung an den Klimawandel (CCA). Die Sektoren mit den meisten definierten Aktivitäten waren das verarbeitende Gewerbe, Energie, Wasserversorgung und damit verbundene Tätigkeiten, Verkehr und Bauwesen sowie Immobilien. Alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich der EU-Taxonomie fallen, müssen seit dem 1.1.2023 über die Förderfähigkeit und die Konformität dieser Aktivitäten berichten.
🔎 Hinzufügung von Kernenergie und Gas
Kernenergie und Erdgas (fossiles Gas) waren in der ursprünglichen Veröffentlichung der technischen Screening-Kriterien für die Klimaschutzziele (Delegierter Rechtsakt zum Klimawandel) nicht enthalten, wurden aber in einer vom EU-Parlament gebilligten und am 15. Juli 2022 veröffentlichten Änderung („Ergänzender Delegierter Rechtsakt zum Klimawandel“) hinzugefügt.
Sowohl der Delegierte Rechtsakt zum Klimawandel als auch der Ergänzende Delegierte Rechtsakt zum Klimawandel wurden debattiert und von einigen abgelehnt. Gas ist ein fossiler Brennstoff und nicht umweltfreundlich, und Kernenergie ist zwar eine kohlenstoffarme Energiequelle, kann aber Umweltschäden verursachen, die gegen die Do No Significant Harm Kriterien verstoßen würden. Dennoch wird sowohl der Gas- als auch der Kernenergie eine wichtige Rolle beim Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zugeschrieben.
Die strengen Bedingungen für die Aufnahme von Kernenergie und Gas in die Taxonomie basieren auf einem technischen Bericht über die „Do No Significant Harm“-Aspekte der Kernenergie, Überprüfungen dieser Bewertung und der Antwort der Plattform für nachhaltige Finanzen auf den Ergänzenden Delegierten Rechtsakt zum Klima.
💡Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, müssen seit dem 1.1.2023 über die Förderfähigkeit und die Ausrichtung dieser Tätigkeiten berichten.
Im November 2023 wurden weitere Änderungen an den Klimazielen in Form einer neuen delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 veröffentlicht. Diese Änderungen aktualisieren und korrigieren mehrere technische Screening-Kriterien und fügen weitere Aktivitäten zu den klimabezogenen Zielen hinzu.
EU-Taxonomie ab 2024
Der Delegierte Rechtsakt zum Umweltschutz wurde im November 2023 veröffentlicht und gilt ab dem 1.1.2024. Mit diesem Zusatz wurden weitere 6 Aktivitäten unter dem Ziel Wasser und Meeresressourcen, 6 unter Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung, 21 unter Kreislaufwirtschaft und 2 unter Biodiversität und Ökosysteme hinzugefügt. Darüber hinaus wurden 7 Aktivitäten unter CCM und 4 unter CCA hinzugefügt.
💡Der Delegierte Rechtsakt zum Umweltschutz sieht vor, dass die Unternehmen ab Januar 2024 über die Förderfähigkeit dieser neuen Tätigkeiten und ab Januar 2025 über die Angleichung berichten müssen.
Es wird erwartet, dass sowohl dem Delegierten Rechtsakt zum Klima als auch dem Delegierten Rechtsakt zum Umweltschutz regelmäßig weitere Tätigkeiten hinzugefügt werden.
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- Durchführung von Bewertungen der Förderfähigkeit und Konformität der eigenen Aktivitäten;
- die Verknüpfung von Aktivitäten mit den entsprechenden zugrundeliegenden Rechtsvorschriften ermöglicht es den Nutzern, die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften zu bewerten;
- Durchführung und Dokumentation von Umweltrisikobewertungen;
- die fertig klassifizierten Aktivitäten können mit den relevanten Finanzinformationen zusammengeführt werden;
- Erstellung der KPI-Tabellen nach den in der EU-Taxonomie definierten Vorlagen