CSRD- Rahmenbedingungen und rechtlicher Hintergrund – Was ist die neue CSRD-Verordnung?
Die CSRD-Richtlinie ist ein komplexes Regelwerk für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit. In diesem Artikel erläutern wir den rechtlichen Hintergrund und die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist Teil der EU-Agenda für eine grüne Entwicklung des Unternehmenssektors. Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, hat die EU die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, EU 2022/2464) und die Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) eingeführt. Diese beiden Rechtsakte legen einen neuen numerischen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU fest.
Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD-Richtlinie und gesetzliche Anforderungen
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird gemeinhin als Rahmenwerk bezeichnet. Genau genommen ist die CSRD jedoch kein Rahmenwerk. Sie ist eine vom Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie, die durch die ESRS-Berichtsstandards ergänzt wird. Beide sind keine lose Sammlung von Best Practices, sondern Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, an die sich Unternehmen halten müssen. Während die CSRD-Richtlinie durch die ESRS-Übergangsbestimmungen eine gewisse Flexibilität zulässt, bleibt sie rechtlich verbindlich.
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die im Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist ein Änderungsgesetz, das sich auf bestehende Richtlinien wie die Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) und die Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) auswirkt. Die CSRD ersetzt die bisherige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD, 2014/95/EU) und schreibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung für eine größere Zahl von Unternehmen und anderen Einrichtungen in der EU verbindlich vor. Die Bestimmungen verpflichten Unternehmen zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen, einschließlich Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette.
Die CSRD ist eine der Maßnahmen, die im Rahmen des Green Deal der EU und des Aktionsplans für nachhaltiges Finanzwesen umgesetzt werden, und zielt darauf ab, die Transparenz durch die Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Rechnungslegung zu fördern. Auf diese Weise hilft die CSRD Investoren, Unternehmen zu identifizieren, die sich für nachhaltige Aktivitäten einsetzen.
Die CSRD-Rechtsanforderungen in Kürze
Standards für die Berichterstattung | Digitale Berichterstattung | Sicherstellung – digital |
---|---|---|
Die Informationen sind gemäß dem Europäischen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS, (EU) 2023/2772) zu berichten. Dies stellt die Qualität und Konsistenz der Daten sicher. | Die Informationen in der Nachhaltigkeitserklärung müssen in einem digitalen, maschinenlesbaren Format vorliegen. Die Daten werden über die nationalen Kontaktstellen an die Datenbank des European Single Access Point (ESAP) übermittelt. | Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen von einer unabhängigen Partei mit eingeschränkter Sicherheit verifiziert werden. Die Informationen müssen zuverlässig, gut dokumentiert und verständlich sein. |
Wer muss die CSR-Richtlinie einhalten?
Die gesetzlichen Verpflichtungen für Unternehmen treten schrittweise über vier Jahre in Kraft, beginnend mit großen börsennotierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die ab dem Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten müssen. Ab 2025 müssen alle großen Unternehmen, die 2 von 3 Bedingungen erfüllen, die CSRD einhalten: mehr als 250 Mitarbeiter, 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Ab 2026 kommen börsennotierte KMU hinzu.
Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen die Berichtspflichten ab 2028 erfüllen, wenn sie eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben und einen Gesamtumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen. Kleinere Unternehmen werden in der Praxis ähnliche Informationen über die Lieferkette liefern müssen.
Taxonomie-Verordnung und zugehörige delegierte Rechtsakte – Die finanzielle Seite des CSRD-Rechtsrahmens
Die EU-Taxonomie-Verordnung verbindet die finanzielle Leistungskraft mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Taxonomie ist das Instrument der Europäischen Union für Unternehmen, um das Ziel des EU Green Deal, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und ressourceneffizienten Zukunft, aus finanzieller Sicht umzusetzen. Sie gilt sowohl für den Finanz- als auch für den Nichtfinanzsektor.
Die EU-Taxonomie verlangt von Unternehmen, ihre ökologisch nachhaltigen Aktivitäten und Investitionen zu klassifizieren und jährlich über die entsprechenden ökonomischen Leistungsindikatoren (KPIs) zu berichten. Die Klassifizierungsanforderungen sind als technische Screening-Kriterien definiert, die als delegierte Verordnungen, delegierter Rechtsakt (EU) 2021/2139 zum Klimaschutz und delegierter Rechtsakt (EU) 2023/2486 zum Umweltschutz, veröffentlicht wurden, während die Berichterstattungsanforderungen in einer separaten delegierten Verordnung festgelegt sind.
Obwohl die Berichtsanforderungen der EU-Taxonomie von der CSRD getrennt sind, verlangt die CSRD, dass Unternehmen ihren Taxonomie-Bericht als Teil der Nachhaltigkeitserklärung, die von ESRS erstellt wird, aufnehmen.
EFRAG und ESRS
Die Europäische Kommission hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, die Berichtsanforderungen in Form eines European Sustainability Reporting Standard (ESRS) zu entwickeln, zu definieren und im Detail auszulegen. Während die CSRD die Entwicklung der Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten steuert, gelten die Anforderungen des ESRS unmittelbar für die Unternehmen.
Die EFRAG dient dem öffentlichen Interesse an der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. In Bezug auf die CSRD berät die EFRAG die Europäische Kommission in technischer Hinsicht, indem sie Entwürfe für Nachhaltigkeitsstandards und Änderungsentwürfe zu diesen Standards erarbeitet. Im Bereich der Finanzberichterstattung beeinflusst EFRAG die Entwicklung der IFRS-Standards aus europäischer Sicht. Die IFRS-Standards für große Unternehmen wurden bereits fertiggestellt und veröffentlicht ((EU) 2023/2772), während die EFRAG noch an Entwürfen für Standards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für die freiwillige Berichterstattung von KMU arbeitet. Darüber hinaus werden die ersten Entwürfe für die kommenden Branchenstandards noch in diesem Jahr erwartet.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen der CSR-Richtlinie nicht erfüllt?
Die CSRD selbst legt keine Sanktionen für die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest und die Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU) überlässt die Festlegung von Sanktionen den einzelnen Mitgliedstaaten. Es ist daher unerlässlich, die nationale Umsetzung der CSRD und der Berichterstattungsanforderungen zu prüfen, um Informationen über mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Berichterstattungsanforderungen zu erhalten.
Die Nichteinhaltung der CSR-Richtlinie kann sich jedoch z.B. auf den Zugang zu Finanzmitteln und Investoren über andere Kanäle auswirken, wenn Investitionsentscheidungen auf der Nachhaltigkeitsleistung und der Fähigkeit des Unternehmens beruhen, mit Risiken umzugehen, die sich für das Unternehmen aus Nachhaltigkeitsaspekten ergeben. Nach ihrer Einrichtung im Jahr 2027 wird die ESAP-Datenbank Anlegern einen einfachen Zugang zu Nachhaltigkeitsdaten und einen Vergleich von Unternehmen ermöglichen, was Investitionen und die Wirtschaft in eine grünere Zukunft führen wird.
Die Macht der Digitalisierung für eine CSRD-konforme Berichterstattung
Die Komplexität des CSRD-Reportings spricht von Anfang an für einen digitalen Ansatz, da manuelle Arbeit zeitaufwändig, ineffizient und ressourcenintensiv ist. Die Einhaltung der CSRD erfordert, dass Nachhaltigkeitsinformationen ab Januar 2028 elektronisch erfasst und an das europäische zentrale Zugangsportal übermittelt werden. Die Erfüllung der CSRD-Anforderungen ohne spezielle Software wird aufgrund der schieren Menge an Daten und Informationen, die gesammelt werden müssen, immer schwieriger. Hier kommt der Ecobio Manager ins Spiel: Ihre Lösung für eine nahtlose elektronische Identifizierung und CSRD-Übermittlung.
Rationalisierung der CSRD-Berichterstattung mit Ecobio Manager
Ecobio Manager ist eine umfassende Lösung für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die eine doppelte Wesentlichkeitsprüfung, Datenerfassung, Taxonomie-Klassifizierung und KPI-Berichterstattung, die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, die Verifizierung und die optimierte Bereitstellung elektronisch gekennzeichneter Informationen für die Veröffentlichung umfasst. Der Ecobio Manager wurde von Nachhaltigkeitsexperten entwickelt und gewährleistet die Einhaltung der CSRD- und ESRS-Standards sowie der EU-Taxonomie-Verordnung.